Auf den Internetseiten der Fahrschule Jungfer in Losheim am See - Ihrer Fahrschule im Raum Merzig-Wadern. Sie wollen den Führerschein machen und suchen nach einer Fahrschule, die Sie während der nächsten Monate betreut? Dann sind Sie bei uns richtig! Oder benötigen Sie ein Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer und Fahranfänger, oder möchten ein freiwilliges Fahreignungsseminar für mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer absolvieren? Ein Fahrer- oder Perfektionstraining - gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter. Falls Sie Fragen haben, oder Ihren Führerschein bei uns machen wollen, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen.
Der Führerschein
Die einzelnen klassen
Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland, beziehungsweise einer Lenkberechtigung in Österreich. Er ist der formelle Beleg für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitzuführen und auf Verlangen Berechtigten vorzulegen. In der Schweiz wird das entsprechende Dokument Führerausweis bzw. umgangssprachlich Fahrausweis genannt.
Die Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
Mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Hubraum bis 50cm³
Bei Elektromotoren bis 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
Mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Hubraum bis 50cm³
Bei Elektromotoren bis 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Hubraum bis 50cm³
Bei Elektromotoren bis 4 kW
Zusätzliche Beschränkung der Leermasse bis 350kg (Falls Elektroantrieb Gewicht ohne Batterien)
Führerscheinklasse A1
Krafträder
Hubraum max. 125cm³
Max. Leitung von 11 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht von maximal 0,1kw pro Kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Hubraum ab 50cm³
Max. Leitung von 15 kW
Die Führerscheinklasse A2
Krafträder
Maximale Motorleistung von weniger als 35 kW
Leistung / Gewichtsverähltnis bis 0,2 kW/kg
Führerscheinklasse A
Krafträder
Hubraum über 50cm³
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW
Hubraum über 50 cm³
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Die Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge
Zulässige Gesamtmasse von weniger als 3,5 Tonnen
Beförderung von max. 8 Personen + Fahrer
Kraftfahrzeuge mit Anhänger
Max. Gesamtgewicht 750kg
Gesamtgewicht des Anhängers darf 750kg überschreiben, wenn das Gewicht des gesamten Gespanns unter 3,5 Tonnen liegt.
Führerscheinklasse BE
Kraftfahrzeuge mit Anhänger
über 750kg bis max. 3,5 Tonnen (Gemeint ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, nicht des Gespanns)
Die Führerscheinklasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
Zulässige Gesamtmasse über 750kg
Zulässige über 3,5 Tonnen aber max. 4,25 Tonnen
Die Führerscheinklasse C1
Leichtere LKW
von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht)
Sowie führen eines Anhängers bis 750 kg
Führerscheinklasse C1E
Kraftfahrzeuge mit Anhänger
von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht)
Ziehen eines Anhängers über 750kg
Max. Gespanngewicht von 12 Tonnen
Die Führerscheinklasse C
Schwerer LKW
Zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
Ziehen eines Anhängers bis 750 kg
Führerscheinklasse CE
Schwerer LKW
Zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
Ziehen eines Anhängers über 750 kg
Die Führerscheinklasse D1
Bus
Anzahl der zu Befördernden Personen von 8 – 16 Stück
Max. Länge bis 8 Meter
Ziehen eines Anhängers bis 750 kg
Führerscheinklasse D1E
Bus
Anzahl der zu befördernden Personen: 8 – 16 Personen + Fahrer
Max. Länge bis 8 Meter
Ziehen eines Anhängers über 750 kg
Die Führerscheinklasse D
Bus
Anzahl der zu befördernden Personen: über 8 Personen
Ziehen eines Anhängers bis 750 kg
Führerscheinklasse DE
Bus
Anzahl der zu befördernden Personen: über 8 Personen
In immer mehr Bundesländern können Jugendliche schon mit 17 Jahren den Führerschein machen - vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden und der Wohnort liegt in einem Bundesland, das am Modellprojekt "Begleitetes Fahren" teilnimmt. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten sie eine Prüfbescheinigung und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beachten Sie die rechtlichen Regeln Begleitpersonen werden auf der Prüfbescheinigung eingetragen. Fährt der Jugendliche allein oder mit einem anderen Beifahrer, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Als Beifahrer müssen Sie mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.
Das begleitete Fahren ist mit jedem Auto möglich. Klären Sie die versicherungsrechtlichen Konditionen.
Alle Vorschriften können je nach Bundesland variieren - informieren Sie sich bei der Landesverkehrswacht.
Seien Sie einfach nur da! Als Beifahrer sind Sie kein Ersatzfahrlehrer. Greifen Sie nicht ins Lenkrad.
Seien Sie einfach nur da. Allein die Anwesenheit einer älteren und erfahrenen Person wirkt sich beruhigend aus und vermittelt Sicherheit.
In komplexen Situationen können Sie zu einer emotionalen Entlastung beitragen. Der Fahranfänger reagiert ruhiger.
Sie erkennen gefährliche Situationen viel früher und können zu vorausschauendem Fahren motivieren.
Besuchen Sie eine Einweisungsveranstaltung - beispielsweise bei uns.
Geben Sie Erfahrungen weiter! Seien Sie Partner beim Lernen.
Lassen Sie den Fahrer selbstständig entscheiden. Stehen Sie ihm nur mit gelegentlichen Hinweisen oder bei Fragen beratend zur Seite.
Lassen Sie Ihren Schützling Fahrstrecke und Fahrzeitpunkt entsprechend seinem Können auswählen. So helfen Sie ihm, auch in komplexen Verkehrssituationen ein sicheres Gefühl für das Auto zu bekommen und seine Fähigkeiten einzuschätzen.
Tauschen Sie sich regelmäßig über die Fahr-Erfahrungen aus.
Sprechen Sie mit ihm über die Folgen von Alkohol und Drogenkonsum am Steuer.
Sensibilisieren Sie ihn für Geschwindigkeiten. Wer langsam fährt, kommt sicherer an.
Unser Team
Von 1986 bis heute
Herbert Jungfer, geboren 1951, gründete 1986 die Fahrschule Jungfer. Seit 1973 bildet er erfolgreich Fahrschüler aus, und vermittelt ihnen auf professionellem Wege alles wichtige für einen verantwortungsvollen Umgang auf den verschiedensten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Seit 1999 bildet auch sein Sohn Achim Jungfer in der Fahrschule aus. Beide sind seit 2002 Ausbildungsfahrlehrer.
Saar BOB
Mach mit
BOB steht für einen verantwortungsbewußten Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr.
BOB will mehr Sicherheit, insbesondere für alle jungen Verkehrsteilnehmer.
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Fahrschule
Herbert Jungfer
Saarstr. 55
66679 Losheim / Britten
Theoretischer Unterricht
Losheim, Eisenbahnstraße 1
Dienstag und Donnerstags von 19.00h - 20.30h
Für alle administrativen Fragen bzgl. Unterricht, Führerschein, Anmeldungen und Preise steht Ihnen Mathilde Jungfer unter oben genannter Telefonnummer zur Verfügung.